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Arbeitsrecht

Zeitarbeit

Zeitarbeit verständlich erklärt – von der rechtlichen Grundlage über aktuelle Gehälter bis zu Ihren Rechten als Arbeitnehmer. Ein unabhängiger Leitfaden mit den Zahlen für 2026.

Lesezeit: ca. 18 Min.Stand: April 2026AÜG
622.000Leiharbeitnehmer
14,96 EuroLohnuntergrenze/Stunde
18 MonateMaximale Überlassungsdauer

Definition: Was bedeutet Zeitarbeit?

Zeitarbeit – juristisch korrekt Arbeitnehmerüberlassung genannt – ist ein Beschäftigungsmodell, bei dem ein Arbeitnehmer bei einem Personaldienstleister angestellt ist, seine Arbeit jedoch in einem anderen Unternehmen verrichtet. Der Arbeitnehmer hat also einen Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma (dem sogenannten Verleiher), wird aber im Betrieb eines Kundenunternehmens (des Entleihers) eingesetzt.

In der Praxis und im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Zeitarbeit, Leiharbeit, Personalleasing und Arbeitnehmerüberlassung häufig synonym verwendet. Juristisch gibt es keinen Unterschied – das zugrunde liegende Gesetz (AÜG) spricht von "Arbeitnehmerüberlassung". Gewerkschaften bevorzugen den Begriff "Leiharbeit", weil er die Abhängigkeit des Arbeitnehmers stärker betont. Die Branche selbst spricht lieber von "Zeitarbeit" oder "Personaldienstleistung".

Abgrenzung: Zeitarbeit vs. Personalvermittlung

Eine Verwechslung, die regelmäßig für Verwirrung sorgt: Bei der Personalvermittlung bringt ein Dienstleister Bewerber und Unternehmen zusammen – der Arbeitsvertrag kommt direkt zwischen Arbeitnehmer und Unternehmen zustande. Bei der Zeitarbeit bleibt der Arbeitnehmer dagegen beim Personaldienstleister angestellt. Das ist ein fundamentaler Unterschied, denn er bestimmt, wer den Lohn zahlt, wer kündigen darf und welche Rechte gelten.

Kurz gesagt

Personalvermittlung = der Vermittler stellt den Kontakt her, dann ist er raus. Zeitarbeit = der Personaldienstleister bleibt Ihr Arbeitgeber, auch wenn Sie woanders arbeiten.

Das Dreiecksverhältnis erklärt

Zeitarbeit basiert auf einem Dreiecksverhältnis zwischen drei Parteien, das auf den ersten Blick ungewöhnlich wirkt, in der Praxis aber einem klaren System folgt.

Die drei Parteien:

  • Zeitarbeitsfirma (Verleiher) – schließt den Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer und den Überlassungsvertrag mit dem Kundenbetrieb
  • Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) – ist beim Verleiher angestellt, erbringt seine Arbeitsleistung aber beim Kundenbetrieb
  • Kundenbetrieb (Entleiher) – erhält die Arbeitsleistung und hat das Weisungsrecht

Der Verleiher (die Zeitarbeitsfirma) schließt mit dem Arbeitnehmer einen regulären Arbeitsvertrag. Gleichzeitig besteht zwischen dem Verleiher und dem Kundenbetrieb ein Überlassungsvertrag, in dem Einsatzdauer, Tätigkeit und Konditionen geregelt werden. Der Arbeitnehmer erbringt seine Arbeitsleistung im Kundenbetrieb und unterliegt dort dem Weisungsrecht – bleibt aber arbeitsrechtlich beim Verleiher beschäftigt.

Was das in der Praxis heißt: Ihr Gehalt zahlt die Zeitarbeitsfirma. Kündigen kann nur die Zeitarbeitsfirma. Urlaubsanträge stellen Sie bei der Zeitarbeitsfirma. Aber die täglichen Arbeitsanweisungen bekommen Sie vom Kundenunternehmen.

Wie funktioniert Zeitarbeit? Schritt für Schritt

Der Weg in die Zeitarbeit folgt einem typischen Ablauf, der sich von einer klassischen Bewerbung unterscheidet. Hier sind die vier Phasen, die Sie kennen sollten.

1

Bewerbung bei der Zeitarbeitsfirma

Sie bewerben sich nicht beim Endkunden, sondern direkt bei einem Personaldienstleister. Dort werden Ihre Qualifikationen, Erfahrungen und Einsatzwünsche erfasst. Viele Firmen führen ein erstes Gespräch innerhalb weniger Tage – die Prozesse sind in der Regel deutlich schneller als bei klassischen Arbeitgebern.

2

Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister

Sie unterschreiben einen Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma. Dieser regelt Gehalt, Arbeitszeit, Kündigungsfristen und Urlaubsanspruch. Seit Januar 2025 genügt dafür die elektronische Textform – eine eigenhändige Unterschrift ist nicht mehr erforderlich. Der Vertrag muss vor Arbeitsbeginn vorliegen.

3

Einsatz im Kundenunternehmen

Sobald ein passender Einsatz verfügbar ist, werden Sie einem Kundenbetrieb zugewiesen. Sie arbeiten dort wie ein regulärer Mitarbeiter, unterliegen dem dortigen Weisungsrecht und den betrieblichen Regeln. Der Einsatz ist auf maximal 18 Monate beim selben Entleiher begrenzt, sofern kein abweichender Tarifvertrag gilt.

4

Wechsel, Verlängerung oder Übernahme

Nach dem Einsatz gibt es drei Szenarien: Sie wechseln zu einem neuen Kundenbetrieb, der aktuelle Einsatz wird verlängert (sofern die Höchstdauer nicht erreicht ist), oder der Kundenbetrieb übernimmt Sie in eine Festanstellung. Letzteres ist rechtlich ausdrücklich erwünscht – Klauseln, die eine Übernahme verbieten, sind nach § 9 Nr. 3 AÜG unwirksam.

Rechtliche Grundlagen: Das AÜG im Überblick

Die Zeitarbeit in Deutschland wird durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt, das 1972 in Kraft trat und zuletzt am 22. Dezember 2025 geändert wurde. Es bildet den rechtlichen Rahmen, der Arbeitnehmer schützen und Missbrauch verhindern soll. Die wichtigsten Regelungen betreffen die Überlassungsdauer und den Gleichstellungsgrundsatz.

Die 18-Monats-Regel (Höchstüberlassungsdauer)

Ein Leiharbeitnehmer darf gemäß § 1 Abs. 1b AÜG nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate beim selben Kundenunternehmen eingesetzt werden. Unterbrechungen von drei Monaten oder weniger werden zusammengerechnet – erst eine Pause von mehr als drei Monaten setzt die Uhr zurück.

Wird die Frist überschritten, tritt automatisch ein sogenanntes fingiertes Arbeitsverhältnis ein: Der Arbeitnehmer gilt dann als direkt beim Kundenbetrieb angestellt. Dem Verleiher und dem Entleiher drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. Der Arbeitnehmer hat allerdings die Möglichkeit, innerhalb eines Monats eine Festhaltenerklärung abzugeben und beim Verleiher zu bleiben.

Wichtig zu wissen

In bestimmten Branchen können Tarifverträge die 18-Monats-Grenze verlängern. In der Metall- und Elektroindustrie sind beispielsweise bis zu 48 Monate zulässig – das hat das Bundesarbeitsgericht im September 2022 bestätigt. Allerdings muss die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit in den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen (BAG, Oktober 2024).

Equal Pay: Gleicher Lohn nach 9 Monaten

Nach 9 Monaten ununterbrochener Überlassung an denselben Kundenbetrieb hat der Leiharbeitnehmer Anspruch auf Equal Pay – also auf die gleiche Vergütung wie vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers. Das umfasst Grundgehalt, Zuschläge, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Sachbezüge.

Besteht ein Branchenzuschlagstarifvertrag, erfolgt die Angleichung stufenweise über 15 Monate: Bereits nach 6 Wochen erhält der Arbeitnehmer einen Zuschlag, der nach 9 Monaten je nach Branche bis zu 65 Prozent der Differenz ausmacht. Bei Verstößen gegen den Gleichstellungsgrundsatz drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro.

Seit dem ersten Tag des Einsatzes gilt zudem der Grundsatz des Equal Treatment für nicht-monetäre Arbeitsbedingungen: gleiche Arbeitszeiten, gleiche Pausen, gleicher Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen.

Ihre Rechte als Zeitarbeitnehmer

Zeitarbeitnehmer sind keine Arbeitnehmer zweiter Klasse – auch wenn sich das in der Praxis manchmal anders anfühlen mag. Das AÜG und das allgemeine Arbeitsrecht sichern Ihnen weitreichende Rechte zu. Hier sind die zehn wichtigsten.

10 Rechte, die jeder Zeitarbeitnehmer kennen sollte

  1. Equal Pay nach 9 Monaten – gleiche Bezahlung wie vergleichbare Festangestellte beim Kundenbetrieb.
  2. Volle Sozialversicherung – Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung ab dem ersten Tag, identisch mit Festangestellten.
  3. Lohnfortzahlung bei Krankheit – sechs Wochen lang nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, gezahlt vom Verleiher.
  4. Weiterbezahlung ohne Einsatz – hat die Zeitarbeitsfirma keinen Einsatz für Sie, trägt sie das Betriebsrisiko und zahlt Ihr Gehalt weiter.
  5. Kündigungsschutz nach 6 Monaten – das Kündigungsschutzgesetz gilt wie für jeden anderen Arbeitnehmer. Kündigen darf nur der Verleiher, nicht das Kundenunternehmen.
  6. Mindestens 20 Urlaubstage – gesetzlich garantiert, tarifvertraglich sind es in der Regel 24 bis 30 Tage pro Jahr.
  7. Wahlrecht zum Betriebsrat – nach 3 Monaten im Kundenbetrieb dürfen Sie den dortigen Betriebsrat mitwählen.
  8. Information über freie Stellen – der Kundenbetrieb muss Sie über offene Festanstellungen informieren (§ 13a AÜG).
  9. Kein Übernahmeverbot – Klauseln, die Ihre Übernahme durch den Kundenbetrieb verbieten, sind nach § 9 Nr. 3 AÜG nichtig.
  10. Höchstüberlassung von 18 Monaten – danach steht Ihnen automatisch ein Arbeitsverhältnis beim Kundenbetrieb zu, sofern Sie nicht widersprechen.

Gehalt und Entgelttabelle 2026

Über kaum ein Thema wird in der Zeitarbeit so kontrovers diskutiert wie über das Gehalt. Die Zahlen sind eindeutig: Mit einem Median-Bruttogehalt von rund 2.350 Euro monatlich liegt die Zeitarbeit etwa 40 Prozent unter dem gesamtdeutschen Median von rund 4.013 Euro. Mehr als 60 Prozent aller Vollzeit-Leiharbeitnehmer fallen damit unter die Niedriglohnschwelle.

Diese Diskrepanz hat allerdings strukturelle Gründe: In der Zeitarbeit sind überproportional viele Helfertätigkeiten vertreten – rund 56 Prozent der Einsätze entfallen auf ungelernte Tätigkeiten. Vergleicht man ähnliche Tätigkeiten und Qualifikationsniveaus, schrumpft die Lücke nach Branchenstudien deutlich, verschwindet aber nicht vollständig.

Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Tarifgehälter nach dem DGB/GVP-Tarifvertrag, gültig seit dem 1. Januar 2026.

EntgeltgruppeStundenlohnNach 9 MonatenNach 12 MonatenTypische Tätigkeiten
EG 114,96 Euro15,18 Euro15,41 EuroHelfer, Lager, Reinigung
EG 316,69 Euro16,94 Euro17,19 EuroAngelernte Produktion
EG 519,78 Euro20,08 Euro20,37 EuroFacharbeiter, Kaufleute
EG 725,56 Euro25,94 Euro26,33 EuroSpezialisten, Techniker
EG 928,70 Euro29,13 Euro29,56 EuroHochqualifizierte, Ingenieure

Die Tarifrunde 2025/26 brachte eine Gesamterhöhung von rund 9 Prozent über 24 Monate in drei Stufen. Die branchenspezifische Lohnuntergrenze von 14,96 Euro pro Stunde liegt damit über dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro.

Branchenzuschläge – der Weg zum Equal Pay

In vielen Branchen kommen zum Grundgehalt sogenannte Branchenzuschläge hinzu, die die Vergütung schrittweise an das Niveau der Stammbelegschaft angleichen. In der Metall- und Elektroindustrie beginnt der Zuschlag nach 6 Wochen Einsatzdauer und steigt stufenweise bis auf 65 Prozent der Differenz nach 9 Monaten. In Kombination mit dem Equal-Pay-Anspruch nach 9 bzw. 15 Monaten entsteht so ein Stufenmodell, das die Gehaltslücke sukzessive schließt.

Vorteile und Nachteile der Zeitarbeit

Zeitarbeit polarisiert. In Foren dominiert das Bild der "modernen Sklaverei", die Branche selbst spricht vom "Sprungbrett in den Arbeitsmarkt". Beide Perspektiven greifen zu kurz. Hier ist eine ehrliche Gegenüberstellung – ohne die Schattenseiten zu verschweigen, aber auch ohne die realen Chancen zu ignorieren.

Vorteile

  • Schneller Einstieg in den Arbeitsmarkt – oft innerhalb weniger Tage
  • Vielfältige Einblicke in verschiedene Unternehmen und Branchen
  • Chance auf Übernahme in eine Festanstellung (Branchendurchschnitt ca. 25-37 %)
  • Voller Sozialversicherungsschutz ab dem ersten Tag
  • Weiterbezahlung auch in einsatzfreien Zeiten
  • Besonders attraktiv in Mangelberufen (z.B. Pflege: deutlich höhere Gehälter als in Festanstellung)
  • Berufserfahrung für Quereinsteiger und Berufseinsteiger

Nachteile

  • Median-Gehalt rund 40 % unter dem Gesamtdurchschnitt
  • Häufige Einsatzwechsel und damit verbundene Unsicherheit
  • Gefühl der Zweitklassigkeit gegenüber der Stammbelegschaft
  • Stigma im Lebenslauf – manche Personalverantwortliche bewerten Zeitarbeit negativ
  • Circa 20 % der Beschäftigungsverhältnisse enden bereits nach drei Monaten
  • Branchenweit höchste Insolvenzrate aller Wirtschaftszweige
  • Übernahmeversprechen werden laut Forenberichten nicht immer eingehalten

Zeitarbeit vs. Festanstellung: Die ehrliche Gegenüberstellung

 ZeitarbeitFestanstellung
GehaltMedian ca. 2.350 Euro/MonatMedian ca. 4.013 Euro/Monat
ArbeitsplatzsicherheitEinsätze befristet; Vertrag beim Verleiher unbefristet möglichIn der Regel unbefristet
FlexibilitätHoch – verschiedene Unternehmen und BranchenGering – ein Arbeitgeber
SozialversicherungVollständigVollständig
KündigungsschutzNach 6 Monaten identischNach 6 Monaten
KarriereentwicklungBreite Erfahrung, aber weniger WeiterbildungStrukturierte Entwicklung möglich
BetriebszugehörigkeitZählt beim Verleiher, nicht beim KundenWächst kontinuierlich

Zeitarbeit nach Branche

Zeitarbeit ist nicht gleich Zeitarbeit. Je nach Branche unterscheiden sich Gehalt, Arbeitsbedingungen und Perspektiven so grundlegend, dass eine pauschale Bewertung an der Realität vorbeigeht.

Pflege: Die große Ausnahme

In der Pflege hat sich die übliche Dynamik der Zeitarbeit ins Gegenteil verkehrt. Erfahrene Pflegekräfte verdienen über Zeitarbeitsfirmen 20 bis 38 Euro pro Stunde – deutlich mehr als die 15 bis 20 Euro, die in vielen Häusern nach TVöD gezahlt werden. Der Fachkräftemangel gibt den Arbeitnehmern eine Verhandlungsposition, die in anderen Branchen undenkbar wäre. Die Stimmung in Pflegeforen gegenüber Zeitarbeit ist daher überwiegend positiv.

Produktion und Logistik: Das klassische Bild

In der Produktion und Logistik zeigt sich das Gegenteil. Hier arbeiten überwiegend Helfer in den unteren Entgeltgruppen, die Gehaltslücke zur Stammbelegschaft ist am größten und die Übernahmequoten sind niedriger. Dieser Bereich prägt das öffentliche Bild der Zeitarbeit und ist Ursprung des Großteils der negativen Forenerfahrungen.

IT und kaufmännische Berufe

Im kaufmännischen und IT-Bereich positioniert sich Zeitarbeit zunehmend als Projektarbeit auf Zeit. Die Gehälter liegen in den oberen Entgeltgruppen (EG 5 bis EG 9), und die Übernahmequoten sind höher. Spezialisierte Personaldienstleister in diesen Segmenten erzielen auf Bewertungsplattformen deutlich bessere Noten als die großen Generalisten.

Seriöse Zeitarbeitsfirma erkennen

Die Qualitätsunterschiede in der Branche sind enorm: Auf Kununu reichen die Bewertungen von 2,25 bis 4,77 von 5 Sternen. Woran erkennen Sie, ob ein Personaldienstleister seriös arbeitet? Hier sind die entscheidenden Merkmale.

Checkliste: 10 Merkmale einer seriösen Zeitarbeitsfirma

  1. Gültige Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit – fragen Sie danach und lassen Sie sich die Erlaubnis zeigen.
  2. Schriftlicher Arbeitsvertrag vor dem ersten Einsatz – kein seriöser Dienstleister lässt Sie ohne Vertrag arbeiten.
  3. Tarifbindung (iGZ- oder BAP/DGB-Tarifvertrag) – das sichert Ihnen Mindeststandards bei Gehalt und Urlaub.
  4. Transparente Gehaltsauskunft – Sie erfahren vor Vertragsunterschrift exakt Ihren Stundenlohn und eventuelle Zuschläge.
  5. Keine Gebühren für Arbeitnehmer – ein Personaldienstleister darf Ihnen als Arbeitnehmer niemals Vermittlungsgebühren berechnen.
  6. Klare Aussagen zu Branchenzuschlägen und Equal Pay – seriöse Firmen erklären Ihnen die Stufenregelung von sich aus.
  7. Ansprechpartner, der erreichbar ist – nicht nur bei der Einstellung, sondern auch während des Einsatzes.
  8. Keine Übernahmeverbote im Vertrag – solche Klauseln sind gesetzlich unwirksam und deuten auf unseriöse Geschäftspraktiken hin.
  9. Positive Bewertungen auf unabhängigen Plattformen (Kununu, Indeed) – achten Sie auf die Gesamtzahl der Bewertungen, nicht nur den Durchschnitt.
  10. Mitgliedschaft in einem Branchenverband (GVP, BAP) – kein Garant, aber ein Hinweis auf Mindeststandards.

Warnzeichen, bei denen Sie vorsichtig sein sollten

Misstrauisch sollten Sie werden, wenn ein Dienstleister keine konkrete Gehaltsauskunft geben will, pauschale Versprechungen über Übernahmen macht, Ihren Urlaub einseitig auf einsatzfreie Zeiten legt, mit "Stundenkonten" arbeitet, die Ihre tatsächliche Vergütung intransparent machen, oder wenn der Arbeitsvertrag erst nach Einsatzbeginn übergeben wird.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Leiharbeit?
Es gibt keinen. Beide Begriffe beschreiben dasselbe Beschäftigungsmodell der Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG. Zeitarbeit ist der von der Branche bevorzugte Begriff, Leiharbeit wird häufiger von Gewerkschaften verwendet. Auch Personalleasing und Personalüberlassung sind Synonyme.
Wie lange darf man als Leiharbeiter in einer Firma bleiben?
Maximal 18 aufeinanderfolgende Monate beim selben Kundenunternehmen – so sieht es das AÜG vor. Tarifverträge können diese Grenze abweichend regeln: In der Metall- und Elektroindustrie sind bis zu 48 Monate möglich. Unterbrechungen von drei Monaten oder weniger werden zusammengerechnet.
Was passiert nach 18 Monaten Zeitarbeit?
Wird die Höchstüberlassungsdauer überschritten, entsteht automatisch ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Kundenbetrieb (fingiertes Arbeitsverhältnis). Der Arbeitnehmer kann dem innerhalb eines Monats widersprechen. Dem Verleiher und dem Entleiher drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro.
Was passiert nach 9 Monaten Zeitarbeit?
Nach 9 Monaten ununterbrochener Überlassung an denselben Kundenbetrieb greift der Equal-Pay-Grundsatz: Sie haben dann Anspruch auf die gleiche Vergütung wie vergleichbare Stammarbeitnehmer. Bei Anwendung eines Branchenzuschlagstarifvertrags kann sich diese Frist auf 15 Monate verlängern.
Ist Zeitarbeit schlecht für den Lebenslauf?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. In Fachbereichen wie IT, Pflege oder Engineering wird Zeitarbeit zunehmend als Projektarbeit akzeptiert. In anderen Bereichen kann ein langer Zeitraum in der Zeitarbeit Fragen aufwerfen. Wichtig ist die transparente Darstellung: Beschreiben Sie die konkreten Einsätze, Aufgaben und erworbenen Erfahrungen.
Wie hoch ist der Stundenlohn bei Zeitarbeitsfirmen?
Der tarifliche Stundenlohn reicht von 14,96 Euro (EG 1, ungelernte Helfer) bis 28,70 Euro (EG 9, Hochqualifizierte) nach dem DGB/GVP-Tarifvertrag 2026. In spezialisierten Bereichen wie der Pflege oder IT können die tatsächlichen Stundenlöhne deutlich darüber liegen.
Kann ich als Leiharbeiter einfach gekündigt werden?
Nein. Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit beim Verleiher greift der allgemeine Kündigungsschutz. Der Kundenbetrieb kann Ihnen gar nicht kündigen – er kann nur den Einsatz beenden. In dem Fall muss die Zeitarbeitsfirma Ihnen einen neuen Einsatz zuweisen oder Sie weiterbezahlen.
Was passiert, wenn die Zeitarbeitsfirma keinen Einsatz hat?
Die Zeitarbeitsfirma trägt das Betriebsrisiko. Das bedeutet: Auch in einsatzfreien Zeiten (Verleiherlücken) haben Sie Anspruch auf Ihre vertraglich vereinbarte Vergütung. Die Firma darf Sie nicht unbezahlt nach Hause schicken oder zwangsweise Urlaub anordnen.
Wann muss ein Leiharbeiter fest angestellt werden?
Es gibt keine automatische Pflicht zur Festanstellung. Nach 18 Monaten beim selben Kunden entsteht zwar ein fingiertes Arbeitsverhältnis, aber nur mit dem Kundenbetrieb – und der Arbeitnehmer kann dem widersprechen. Der Kundenbetrieb ist allerdings verpflichtet, Sie über freie Festanstellungen zu informieren.
Bekommt man bei Zeitarbeit Urlaubsgeld?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht – weder für Festangestellte noch für Zeitarbeitnehmer. Allerdings sehen viele Tarifverträge Urlaubsgeld vor. Im Rahmen des Equal-Pay-Anspruchs (nach 9 bzw. 15 Monaten) steht Ihnen Urlaubsgeld zu, wenn vergleichbare Stammarbeitnehmer des Kundenbetriebs es erhalten.
Was ist verdeckte Arbeitnehmerüberlassung?
Von verdeckter Arbeitnehmerüberlassung spricht man, wenn ein Arbeitnehmer faktisch als Leiharbeiter eingesetzt wird, der Vertrag aber als Werkvertrag oder Dienstvertrag getarnt ist. Das ist illegal. Die Folge: Es wird ein Arbeitsverhältnis mit dem Einsatzbetrieb fingiert, und beide Vertragspartner riskieren empfindliche Bußgelder.
Was ist Equal Pay bei Zeitarbeit?
Equal Pay ist der gesetzliche Anspruch auf die gleiche Vergütung wie vergleichbare Stammarbeitnehmer des Kundenbetriebs. Er greift nach 9 Monaten ununterbrochener Überlassung (§ 8 AÜG) und umfasst das Grundgehalt sowie sämtliche Zuschläge, Prämien und Sachleistungen. Bei Branchenzuschlagstarifverträgen erfolgt die Angleichung stufenweise über 15 Monate.

Zeitarbeit in Zahlen: Die aktuelle Lage

Die Zeitarbeit in Deutschland befindet sich seit Ende 2022 in einem kontinuierlichen Rückgang. Mit 622.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigten Leiharbeitnehmern (Stand Juni 2025) liegt die Branche auf dem niedrigsten Stand seit 2010 – ein Rückgang von rund 40 Prozent gegenüber dem Höchststand von knapp einer Million Arbeitnehmern im November 2017.

Der Umsatz der Branche sank von 33,9 Milliarden Euro (2022) auf geschätzte 31,9 Milliarden Euro (2024). Die 25 umsatzstärksten Firmen verzeichneten 2024 einen kollektiven Rückgang von 6,5 Prozent. Die Zeitarbeitsbranche hat aktuell die höchste Insolvenzrate aller Wirtschaftszweige in Deutschland.

Gleichzeitig bleibt die Branche ein bedeutendes Instrument der Arbeitsmarktintegration: 12 Prozent aller Beschäftigungsaufnahmen aus Arbeitslosigkeit erfolgen über Zeitarbeit, und 19 Prozent aller Arbeitsmarkteintritte von Geflüchteten (Januar bis Mai 2025) führten über Personaldienstleister.

Die Belegschaft ist strukturell von der Gesamtbevölkerung verschieden: Rund 67 Prozent der Zeitarbeitnehmer sind männlich, 45,7 Prozent haben eine ausländische Staatsangehörigkeit (gegenüber 15 Prozent in der Gesamtwirtschaft), und 56 Prozent arbeiten in Helfertätigkeiten.

Datenstand

Die in diesem Artikel verwendeten Statistiken basieren auf dem Bericht "Entwicklungen in der Zeitarbeit" der Bundesagentur für Arbeit (Januar 2026), der Lünendonk-Liste 2025, den GVP-Branchendaten sowie der BA-Entgeltstatistik (Dezember 2024).


Rechtshinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten arbeitsrechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder an Ihre Gewerkschaft.